Über eine Restkreditversicherung erfolgt Ihre Absicherung bzw. Ihrer Hinterbliebener für den Todesfall, bei Krankheit und Arbeitslosigkeit oder anderen Risiken, die wesentliche Auswirkung auf Ihre Zahlungsfähigkeit haben können. Für Sie kann sie als zusätzliche Sicherheit dienen, da die Wahrscheinlichkeit reduziert wird, dass der Kredit teilweise oder gar nicht zurückbezahlt werden kann.
FLEXIBLE RESTKREDITVERSICHERUNG - RUNDUMABSICHERUNG FÜR NEU ABGESCHLOSSENE UND BEREITS BESTEHENDE RATENKREDITE
Wir haben mit dem „Kreditschutz“ eine neuartige, flexible Restkreditversicherung entwickelt. Der Vorteil unserer Restkreditversicherungstarife: Unabhängig vom Kreditanbieter können neben neuen, auch bereits bestehende Kredite abgesichert werden – die Rundum-Absicherung beinhaltet dabei die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit (alternativ „Schwere Krankheit“ für Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben). Im Vergleich zu marktgängigen Angeboten können Beitragsersparnisse bis zu 70 Prozent erzielt werden und dabei neben der klassischen Absicherung über einen Einmalbeitrag auch eine monatliche Zahlweise der Beiträge gewählt werden. Die Antragstellung erfolgt dabei ohne Gesundheitsprüfung und im Rahmen eines weitgehend papierlosen Antragsverfahrens.
TARIFVARIANTEN, LAUFZEITEN UND VERSICHERUNGSSUMMEN
Für die klassische Absicherung von Ratenkrediten stehen Ihnen die Tarife der FG FINANZ-SERVICE Tariffamilie zur Verfügung:
Kreditschutz mit monatlicher Zahlweise und linear fallender Todesfallleistung (Tarif: MFT)
Kreditschutz mit monatlicher Zahlweise und konstanter Todesfallleistung (Tarif: MKT)
Kreditschutz mit Einmalbeitrag und linear fallender Todesfallleistung (Tarif: EFT)
In jedem Tarif können bis zu 50.000 Euro Gesamtkreditsumme (im Todesfall) und maximal 750 Euro monatliche Rate (bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) abgesichert werden. Die Versicherungsdauer kann zwischen 12 Monaten und 84 Monaten in 12-Monats-Schritten variiert werden. Die Wahlmöglichkeit zwischen konstanter und linear fallender Todesfallsumme ermöglicht eine flexible und einfache Anpassung des Versicherungsumfangs an neue oder bestehende Kredite.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERMITTLUNG VON RESTKREDITVERSICHERUNGEN
Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten gelten die gesetzlichen Richtlinien des §34d GewO.
Da wir als Versicherungsmakler tätig sind, können wir selbst Anträge von Versicherungsmaklern, sogenannten „produktakzessorischen Vermittlern“ (dies sind z.B. Autohäuser, die Versicherungen vermitteln und entsprechend registriert sind) und Annexvermittlern (z.B. Kreditmakler, die die Restkreditversicherung im Rahmen der Vermittlung von Krediten anbieten) annehmen.
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